Transparente Abgeordnete

Politische Mandate müssen für alle Menschen offenstehen. Damit nicht nur reiche Menschen sich politisches Engagement leisten können, erhalten Abgeordnete eine Entschädigung für ihre Arbeit im Deutschen Bundestag. Die Entschädigung muss vor allem aber auch die Unabhängigkeit der Parlamentarier sichern (Stichwort Korruption) und eine Lebensführung gestatten, „die der Bedeutung des Amtes angemessen ist“. So hat es das Bundesverfassungsgericht 1975 festgelegt. Alle Informationen zu den Entschädigungen für Abgeordnete finden Sie hier auf der Seite des Bundestages: 
Website Deutscher Bundestag > Abgeordnete > Entschädigung

Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Grundentschädigung (steuerpflichtig): 

10.323,29 Euro (Stand: Juli 2022)

 

Monatlich fixe Ausgaben:

Sozialversicherungsabgaben: rund 900 Euro

Steuern: rund 2.300 Euro 

Beitrag SPD: rund 950 Euro

Mitgliedsbeiträge und Spenden an Vereine: ca. 175 Euro

Kostenpauschale: 4.583,39 Euro (Stand Januar 2022)

Davon bezahle ich alle anfallenden Kosten, die für mein Wahlkreisbüro und weitere Bürobeteiligungen im Landkreis Leipzig anfallen (Miete, Telefon, Internet, Technik, etc.). Auch die Kosten für die doppelte Haushaltsführung in Berlin werden aus dieser Pauschale beglichen.

Mitarbeitende: 23.205 Euro (Stand: April 2022)

Abgeordnete können die Aufgaben durch das Bundestagsmandat nicht alleine bewältigen. Daher stehen uns monatlich Gelder für die Beschäftigung von Mitarbeitenden zur Verfügung. Diese Mittel erhalten die Angestellten direkt durch die Bundestagsverwaltung.

Lobbykalender

  • 25. November 202418:00 - 19:30
    Mitarbeiter bei einer Veranstaltung der Deutschen Umwelthilfe zu Lebenszyklusbetrachtung bei Gebäuden